Um die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Errechnung ihrer Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) unter Berücksichtigung der allfälligen Ausnahmen zu unterstützen, haben die LK Niederösterreich und die LK Steiermark den OnlineBodenbedeckungsrechnerentwickelt, der ab sofort nutzbar ist.
Mit den Echtdaten zum Betrieb kann dadurch die, für den Winter 2023/24, erforderliche
Mindestbodenbedeckung errechnet werden. Folgende Eingaben sind dafür erforderlich:
Ackerfläche lt. MFA 2023
Feldgemüse lt. MFA 2023
Sämtliche Flächen der „Ausnahmekulturen“ lt. MFA 2023
Abzug schwere Böden: diese Eingabebox geht nur auf, falls weniger als 40 ha
Ackerfläche angegeben werdenFalls ja: Abfrage, ob Geflügel- oder Schweinehaltender BetriebFalls ja: Eingabe des relevanten Viehbestandes lt. MFA 2023Eingabe der Summe der Maisflächen lt. MFA 2023Falls > 0,3 GVE/ha und >30% Maisanteil: Eingabe der Summe der
schweren Böden lt. Agraratlas – dieser wird ab 02.08. die Fläche mit
schweren Böden am jeweiligen Schlag darstellen
Diese Flächen müssen momentan noch für jedes Feldstück separat
eingesehen und summiert werden.
WICHTIG: für alle Flächen sind die MFA 2023 Daten heranzuziehen und nicht jene, die für den Anbau 2024 vorgesehen oder geplant sind.
GLÖZ 6: Online-Bodenbedeckungsrechner der LK steht bereit
Der Online Bodenbedeckungsrechner gibt dann als Ergebnis die Mindestbodenbedeckung auf Ackerflächen bzw. die maximal pflügbare Fläche über den Winter bekannt – diese ist nicht flächengebunden.
Hintergrund:
Angesichts der späten GAP-Genehmigung 2022 konnte eine Umsetzung der wenig praktikablen GLÖZ 6-Auflagen erst mit Wirksamkeit ab Herbst 2023 mit der Europäischen Kommission (EK) erreicht werden. Der „Zeitgewinn“ wurde innerösterreichisch dafür genutzt, ein neues, abgeändertes Auflagenpaket für GLÖZ 6 zu schnüren, dessen Genehmigung im Herbst erwartet wird. Lesen Sie dazu auch:Totschnig schärft bei GLÖZ 6 nach | Bauernzeitung
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