Mitte des Jahres ist es soweit: die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Rohstoffen mit hohem Risiko für indirekte Landnutzungsänderungen ist in Österreich Geschichte. Ein prominentes Beispiel für so einen Rohstoff ist Palmöl. Den Ausschluss möglich macht eine Ermächtigung in der der delegierten EU-Verordnung zur Erneuerbaren Energie-Richtlinie (RED II) möglich. Diese sieht den Ausschluss von Biokraftstoffen aus Rohstoffen mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderungen ab 2023 bis spätestens 2030 vor.

Die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) begrüßt die Regelung der österreichischen Bundesregierung. Auch die deutsche Bundesregierung hat zum Jahresende 2020 im vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der RED II den Ausschluss von Biokraftstoffen aus Palmöl vorgesehen. Ab 2025 wäre dem Entwurf zufolge die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Palmöl auf die THG-Quote nicht mehr möglich. In Frankreich endete die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Palmöl bereits zum 1. Januar 2020. 

Die größten Palmölproduzenten Malaysia und Indonesien stemmen sich aber gegen diesen Ausschluss. Indonesien initiierte im November 2020 und Malaysia im Januar 2021 ein Verfahren bei der Welthandelsorganisation (WTO) gegen die Ausschlussregelungen in der RED II. Auch auf EU-Ebene werden inzwischen auf der Ebene der Außenminister Gespräche über diese Frage geführt.

An einem Treffen Ende Dezember 2020 nahmen die Außenminister der zehn ASEAN-Länder sowie ihre Amtskollegen aus der EU teil. Die Verhandlungspartner kamen überein, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit „der Herausforderung zur Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung im Pflanzenölsektor“ befassen soll. Die UFOP befürchtet, dass vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Interessen, die Ausschlussregelung gekippt werden könnte. Das Arbeitsprogramm der EU-Kommission im Rahmen des Green Deal sieht für das 2. Quartal des heurigen Jahres eine Revision der RED II begleitet von einer Folgenabschätzung vor.

red.EH

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