AMA informiert über Direktvermarktung von Milchprodukten

Meldefrist endet am 31. März 2019

Direktvermarkter, die 2018 Konsummilch, Butter, Käse und sonstige Milchprodukte aus mindestens 10.000 kg Rohmilch erzeugt haben, müssen dies der AMA melden. FOTO: agrarfoto.com

Landwirte, welche im Kalenderjahr 2018 mindestens 10.000 kg Kuhmilch direkt vermarktet haben, müssen bis Ende März 2019 eine Direktvermarktungsmeldung für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2018 legen. Das aktualisierte Formular steht auf der Homepage der Agrarmarkt Austria (AMA) zur Verfügung und kann via Mail, Fax oder Post geschickt werden.

Landwirte sind Direktvermarkter, wenn sie am Hof produzierte Kuhmilch oder Erzeugnisse daraus im eigenen Namen, auf eigenen Rechnung und auf eigene Verantwortung direkt an Endverbraucher, Lebensmitteleinzelhandel, Gemeinschaftsversorger oder Gastronomie abgeben.

Neue Mindestmenge

Gemäß der überarbeiteten Milchmeldeverordnung (veröffentlicht am 27. Dezember 2018) müssen ab dem Jahr 2019 nur jene Direktvermarkter eine Meldung legen, welche jährlich einen Rohmilcheinsatz von 25.000 kg haben. Die eingesetzte Milchmenge sowie die daraus hergestellten Produkte, untergliedert in Konsummilch, Butter, Käse und sonstige Milchprodukte, sind bis spätestens Ende März 2020 der Agrarmarkt Austria zu melden. Zur Hilfestellung steht ein Aufzeichnungsheft unter www.ama.at/Formulare-Merkblaetter zur Verfügung.

AIZ

- Werbung -
Vorheriger ArtikelAgrar-Terminmarkt 19. März 2019
Nächster ArtikelAgrana eröffnet neues Fruchtzubereitungswerk in China