AMA-Hauptauszahlung: Leistungsentgelte für 2015 werden am 28. April überwiesen

Nach den Teilzahlungen Ende des Vorjahres erhalten Österreichs Bäuerinnen und Bauern nun per 28. April mit der ersten AMA-Hauptauszahlung die Leistungsentgelte für 2015 in den Bereichen Direktzahlungen sowie Umwelt- und Bergbauernprogramm.

Die Endabrechnung der Leistungsentgelte 2015 für Österreichs Bauern nimmt die AMA per 28. April vor. Für das laufende Jahr soll sich die Abrechnung deutlich beschleunigen, da nun die Umstellungen auf die neue Programmperiode 2015 bis 2020 abgeschlossen sind. ©
Die Endabrechnung der Leistungsentgelte 2015 für Österreichs Bauern nimmt die AMA per 28. April vor. Für das laufende Jahr soll sich die Abrechnung deutlich beschleunigen, da nun die Umstellungen auf die neue Programmperiode 2015 bis 2020 abgeschlossen sind. ©
Österreichs Bauern erhalten im Rahmen der ersten AMA-Hauptauszahlung per 28. April rund 600 Millionen Euro an noch offenen Leistungsentgelten aus dem Jahr 2015. Einschließlich der Teilzahlungen im Vorjahr kommen mehr als 1,3 Milliarden Euro zur Gutschrift:
• Im Rahmen des Öpul liegt der bundesweite Auszahlungsbetrag für das Jahr 2015 bei rund 383 Mio. Euro. Davon wurden ca. 192 Mio. Euro bereits im Jahr 2015 ausbezahlt.
• Bei den Direktzahlungen (einheitliche Flächenprämie) kommen österreichweit rund 671 Mio. Euro zur Auszahlung. Davon wurden ca. 350 Mio. Euro im Dezember akontiert.
• Bei der Ausgleichszulage 2015 (AZ) beträgt das Gesamtvolumen rund 253 Mio. Euro. Als Teilzahlung wurden bereits 175 Mio. Euro vergütet.

Mitteilungsversand von 17. bis 21. Mai

Die ausbezahlten Beträge sind zunächst auf den Kontoauszügen ersichtlich. Aufgrund von Änderungen im Zahlungsverkehr der Banken können Buchungsinformationen nur mehr eingeschränkt angezeigt werden. Deshalb wird die AMA die Detaildaten zu den Buchungen als sog. “Zahlungsinformation” gemeinsam mit der Auszahlungsmitteilung versenden. Der Versand dieser Mitteilungen wird im Zeitraum 17. bis 20. Mai 2016 erfolgen.

Etwas schnellere Zahlungsinformationen gibt es per Internet auf www.eama.at. Dort ist die betriebsbezogene Auszahlungsmitteilung ab Mitte Mai im Bereich “ePostkasten” einsehbar. Bereits ab 28. April 2016 ist im Bereich “Konto” der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos ersichtlich. Den beliebten Öpul-Abrechnungsreport mit den detaillierten Ergebnissen auf Schlagebene kann die AMA erst im Lauf des Jahres 2016 zur Verfügung stellen.

Zu Verzögerungen bei der vollständigen Abrechnung der Leistungsentgelte 2015 kann es bei Betrieben kommen, bei denen das Ergebnis einer Vor-Ort-Kontrolle zu Berechnungsbeginn noch offen war. Im Bereich Öpul sind davon 670 Betriebe betroffen. Diese Betriebe erhalten zunächst 75 Prozent des errechneten Auszahlungsbetrags. Der endgültige Öpul-Auszahlungsbetrag wird den betroffenen Betrieben im Dezember mitgeteilt und voraussichtlich per 20. Dezember 2016 ausbezahlt.
Im Bereich Direktzahlungen sind rund 900 Betriebe von einer verzögerten Endabrechnung für 2015 betroffen.Die AMA wird die Betriebe informieren. Die Endauszahlung soll per Ende August 2016 erfolgen.
Bei der AZ wird sich die Endauszahlung 2015 aus den oben genannten Gründen für rund 940 Betriebe bis zum nächsten Berechnungstermin verzögern; dieser ist für Ende August 2016 geplant.

Auf Rechtsmittelfristen achten

In allen drei Abrechnungsbereichen gibt es auch Fälle, bei denen die Teilzahlung 2015 zu hoch bemessen wurde, und wo es deshalb zu Rückforderungen kommt.
Einwände gegen die Auszahlungsmitteilungen bei Öpul und AZ sind innerhalb von drei Jahren ab Erhalt der Auszahlungsmitteilung bei der AMA einzubringen. Der Einwand kann postalisch übermittelt werden (Adresse: Dresdnerstraße 70, 1200 Wien) oder per E-Mail (oepul@ama.gv.at bzw. az@ama.gv.at). Korrekturen zu Öpul-Anträgen müssen online über www.eama.at eingebracht werden. Für Einwände gegen den Bescheid betreffs Direktzahlungen besteht eine Rechtsmittelfrist von vier Wochen, gerechnet ab Zustellung des Bescheids. Der Einwand ist in Form einer “Beschwerde” bei der AMA einzubringen. (Postanschrift: Dresdnerstraße 70, 1200 Wien; E-Mail: gap@ama.gv.at). Erstmals kann eine Beschwerde auch via www.eama.at eingereicht werden.

Infohotlines der AMA stehen für Anfragen bereit

Für Fragen zur Auszahlung hat die AMA bereichsbezogene Hotlines eingerichtet. Die Telefonnummern hierfür lauten:
• Öpul: Tel. 01/331 29
• Direktzahlungen: Tel. 01/333 7116
• AZ-Auszahlung: Tel. 01/337 59
Es ist empfehlenswert, vor Anfragen den Erhalt der Zahlungsinformation bzw. der Auszahlungsmitteilung oder des Direktzahlungsbescheids abzuwarten, um die errechneten Beträge nachvollziehen zu können. Auch die Landwirtschaftskammern sind bei Fragen zur Auszahlung behilflich.

Programmänderungen – Warum sich die Auszahlungsbeträge gegenüber der Periode 2007 bis 2014 unterscheiden

In den drei groöen Prämienbereichen Öpul, Flächenprämien und Ausgleichszulage kam es mit der neuen Programmperiode ab dem Jahr 2015 aufgrund politischer und rechtlicher Vorgaben der EU zu grööeren Umstellungen und Programmänderungen. Im Folgenden die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Öpul 2015 – Im Umweltprogramm 2015 bis 2020 kam es gegenüber der Vorperiode zu Umstellungen in der Maönahmengestaltung. Beispielsweise entfielen die Maönahmen der Integrierten Produktion, im Grünland die Steilstufen mit weniger als 50 % Hangneigung oder die Maönahme Tierschutz-Auslauf. Bei den weiter angebotenen Maönahmen kam es zur Änderung der Prämiensätze.

Direktzahlungen – Durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik kommt es bei den Direktzahlungen ab 2015 zu wesentlichen Änderungen. Das in Österreich bisher angewandte “Historische Modell” wird auf ein sogenanntes “Regionalmodell” umgestellt. Die Direktzahlungen sind nunmehr in einzelne Maönahmen unterteilt. Die Zahlungsansprüche wurden auf Grundlage der beihilfefähigen Fläche 2015 neu zugewiesen und werden künftig in Form der Basisprämie ausbezahlt. Die Erbringung von besonderen Umweltleistungen bei Einhaltung der “Greeningauflagen” wird mit einer Ökologisierungsprämie, der sogenannten “Greening-Zahlung” abgegolten.
Weitere Ziele der Direktzahlungen ab 2015 sind die verstärkte Förderung von Junglandwirten sowie eine Kleinerzeugerregelung für Betriebe mit einem Direktzahlungsbetrag von bis zu 1250 Euro. Für auf Almen aufgetriebene Rinder, Schafe und Ziegen wird eine gekoppelte Stützung gewährt.

Ausgleichszulage – Bei den meisten Betrieben kommt es auch zu Änderungen bei der Höhe der Ausgleichszulage. Besonders bemerkbar werden dabei folgende Punkte sein:
• Heimbetriebe ohne Erschwernispunkte (unter 5 Punkte oder BKZ über 45) erhalten einen Sockelbetrag von 25 €/ha – betroffen davon sind rund 9500 bis 10.000 Betriebe,
• geänderte Prämienabstufungen,
• Änderung der Almflächenberechnung,
• Einbeziehung der Hutweiden in die Berechnung der Erschwernispunkte,
• Wegfall der sogenannten “äuöeren Verkehrslage” (z. B. Entfernung Bus, Bahn),
• Aufwertung der Kriterien “Trennstücke” und “Hangneigung”.

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