AMA-Hauptauszahlung am 21. Dezember

Am 21. Dezember werden von der AMA rund 1,3 Milliarden Euro an die bäuerlichen Betriebe überwiesen. Diese setzen sich zusammen aus Direktzahlungen, dem Versorgungssicherungsbeitrag, Leistungen aus dem ÖPUL, Ausgleichzahlungen für benachteiligte Gebiete sowie Nachberechnungen der Vorjahre.

Der Hauptauszahlungstermin 2022 der AMA wurde mit 21. Dezember festgelegt.

Zur Auszahlung kommen:

  • Direktzahlungen zu 100 Prozent
  • Versorgungssicherungsbeitrag (aus 110 Millionen Euro Versorgungssicherungspaket der Bundesregierung)
  • ÖPUL (Österreichische Umweltprogramm) zu 75 Prozent
  • Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete zu 75 Prozent 
  • Nachberechnungen der Vorjahre
  • “Ländlichen Entwicklung – Projektförderung” 
  • Härtefallfonds – Ausfallsbonus
  • Weinmarktordnung
  • Waldfonds
  • Europäischer Meeres- und Fischereifonds
Direktzahlungen

Die Direktzahlungen sind in die Einzelmaßnahmen Basisprämie, Greening-Zahlung, Zahlung für Junglandwirte, Kleinerzeugerregelung und Gekoppelte Stützung unterteilt. Österreichweit kommen insgesamt rund 674,5 Millionen Euro zur Auszahlung.

Versorgungsbeitrag

Um die Bäuerinnen und Bauern angesichts der gestiegenen Betriebsmittelkosten zu entlasten, hat das Landwirtschaftsministerium bereits im Sommer ein 110 Millioenen Euro Versorgungssicherungspaket geschnürt. Der entsprechende Versorgungssicherungsbeitrag wird den bäuerlichen Familien nun ebenfalls ausgezahlt. Alle bäuerlichen Betriebe, die einen Mehrfachantrag gestellt haben, bekommen das Geld automatisch von der AMA auf das Konto überwiesen.

Österreichisches Umweltprogramm (ÖPUL) und Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AZ) 

So wie in den Vorjahren kommen bei Leistungen aus dem ÖPUL sowie bei den Ausgleichzahlungen für benachteiligte Gebiete 75 Prozent des voraussichtlich zu gewährenden Betrages zur Auszahlung. Dies ist notwendigt, um den Vorgaben der Europäischen Union zu entsprechen.

Insgesamt sind für das Österreichische Umweltprogramm etwa 329 Millionen Euro, für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten rund 189 Millionen Euro veranschlagt. Die Restzahlung ist für den 26. April 2023 geplant.

Zum Auszahlungstermin Dezember werden die Begrünungsvarianten der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ vom Sommer/Herbst 2021 in Höhe von 75 % ausbezahlt. Auch hier erfolgt die Restzahlung voraussichtlich am 26. April 2023.

Die beantragten Begrünungsvarianten vom Sommer/Herbst 2022 werden zu 75 % im April 2023 ausbezahlt. Die Restzahlung erfolgt voraussichtlich im Dezember 2023.

“Ländliche Entwicklung – Projektförderung” Dezember-Termin

 1.828 Betriebe erhalten am 21. Dezember im Rahmen der “Ländlichen Entwicklung – Projektförderung” rund 52,2 Millionen Euro ausbezahlt. Ein großer Teil der Dezember-Auszahlung  betrifft die Maßnahme “Investition in die landwirtschaftliche Erzeugung” mit einer Auszahlungssumme von rund 11,3 Millionen Euro. Die Auszahlung der „Ländlichen Entwicklung – Projektförderung” erfolgt monatlich. 

Alle Informationen sind abrufbar unter www.eama.at

Bescheid- und Mitteilungsversand

Die Bescheide und Mitteilungen zu den Abrechnungen werden am 10. Jänner 2023 versandt. Die Frist für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen Mitteilungen beginnt mit der Zustellung zu laufen.   

Zusätzlich bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline (050 3151 99) an beziehungsweise stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer gerne zur Verfügung.

 

 

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