AMA: Direktverkauf von Milchprodukten rechtzeitig melden

Frist endet am 31. März 2020

Direktverkauf von Milchprodukten ist bis 31. März zu melden. FOTO: agrarfoto.com

Landwirte, welche im Kalenderjahr 2019 mindestens 25.000 kg Kuhmilch direkt vermarktet haben, müssen bis Ende März 2020 eine Direktvermarktungsmeldung für den Zeitraum Jänner bis Dezember übermitteln. Die eingesetzte Milchmenge sowie die daraus hergestellten Produkte, untergliedert in Konsummilch, Butter, Bergkäse & Emmentaler, sonstiger Käse inklusive Topfen und sonstige Milchprodukte (Kakao, Fruchtjoghurt, Naturjoghurt, Sauerrahm, Schlagobers) sind dabei anzugeben. Dies teilte die Agrarmarkt Austria (AMA) heute mit.

Auf der Homepage www.ama.at steht unter dem Menüpunkt Formulare & Merkblätter im Bereich “Markt- und Meldemaßnahmen – Tierischer Bereich” das aktuelle Formular für die Meldung des Direktverkaufs zur Verfügung. Als Hilfestellung für die Meldung ist auf der AMA-Homepage auch ein Aufzeichnungsheft sowie das Merkblatt für die Meldung des Direktverkaufs zu finden. AIZ

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