Am 1. Jänner 2020 beginnt neue Ära für Versicherte

Letzte Generalversammlung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) am 28. November in Wien vor deren Zusammenlegung mit der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) per 1. Jänner 2020 zur Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Diese wird künftig mit einem Budget von rund 8,7 Mrd. Euro für die soziale Sicherheit aller Selbständigen und Bauern – insgesamt 1,2 Millionen Kunden – Sorge tragen.

Wie SVB-Obfrau Theresia Meier betonte, werde sich „die Zusammenführung des Besten aus beiden bisherigen Systemen ab kommendem Jahr in einem größeren Serviceangebot aller SVS-Versicherten niederschlagen.“ Auch das Angebot sozialer Betriebshilfe in Notfällen sei weiterhin sichergestellt. Meier: „Die Absicherung der Menschen im Unfall- oder Krankheitsfall bleibt weiterhin unser oberstes Ziel.“

Kurz skizziert wurden von Meier auch die wichtigsten sozialpolitischen Meilensteine der vergangenen Jahrzehnte für Österreichs Bauern, beginnend mit der Einführung einer Unfallversicherung ab dem Jahr 1929. Erst ab Mitte der 1960er Jahre waren Landwirte auch krankenversichert, Betriebsführer ab 1971 auch pensionsversichert. Nach offizieller Gründung der SVB 1974 wurde 1979 das Bäuerliche Sozialversicherungsgesetz beschlossen, 1991 folgte die Pensionsregelung auch für Bäuerinnen. 2001 wurde aus neun SVB-Länderorganisationen ein zentraler Versicherungsträger.

Mehrfach hervorgehoben wurden die Leistungen für die SVB des früheren SVB-Obmannes Karl Donabauer sowie die Fachexpertise und Managerqualitäten von Generaldirektor Franz Ledermüller, seit Juli neben Sabine Zaussinger auch Stellvertreter des künftigen SVS-Generaldirektors Hans Aubauer.

Peter Lehner, Vorsitzender des SVS-Überleitungsausschusses, dankte den SVB-Versichertenvertretern für ihre Arbeit rund um die Zusammenführung. „Für die moderne Aufstellung der SVA wurden viele Detailprojekte erarbeitet, Personal- und Standortfragen gelöst, um weiterhin als ein verlässlicher Dienstleistungspartner für die Landwirtschaft agieren zu können.“

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