
Für die Errichtung einer Biogasanlage oder einer Einspeiseanlage von Biomethan sind in Österreich nicht nur umfangreiche Genehmigungen einzuholen. Hier ein kurzer Überblick von Bernhard Stürmer von der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik über die aktuellen Rahmenbedingungen.
Anlage mit Verstromung
Neue Biogasanlagen mit einer Vor-Ort-Verstromung werden nur mehr gefördert, wenn deren Standort mindestens zehn Kilometer Luftlinie von einer Gasleitung entfernt liegt und die Leistung der Anlage maximal 250 kW beträgt. Dies entspricht einem Produktionsmaximum von rund 2,1 Mio. kWh Strom und 2,5 Mio. kWh Wärme. Die Wärme muss zu rund zwei Drittel nachweislich genutzt werden, um die Anforderungen hinsichtlich der Effizienz der Anlage (Brennstoffnutzungsgrad) zu erreichen. Auch darf der Rohstoffmix keine eigens angebauten nachwachsenden Rohstoffe wie etwa Mais umfassen. Erlaubt sind ausschließlich landwirtschaftliche Reststoffe wie Maisstroh oder biogene Abfälle wie Getreideausputz. Zusätzlich muss der Rohstoffmix zu mindestens 30 Masse-Prozent aus Wirtschaftsdünger bestehen. Der Einsatz von Zwischenfrüchten und Restgrünland ist auf insgesamt 30 Masse-Prozent beschränkt.
Marktprämie auf 20 Jahre
Anstatt eines Ökostromtarifs wird eine Marktprämie ausbezahlt. Dazu muss der Betreiber der neuen Anlage die produzierte Strommenge selbst an einen Stromhändler vermarkten. Somit sind zwei Verträge abzuschließen: einer mit dem Stromhändler sowie einer mit der (noch zu beauftragenden) EAG-Abwicklungsstelle. Die Marktprämie wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme gewährt. Basis für die Berechnung der Marktprämie ist der „anzulegende Wert“ (AW). Von diesem wird der Jahresdurchschnitt des stündlichen Strompreises an der Börse abgezogen. Der AW wurde für 2025 mit 32,83 Cent/kWh festgelegt. Der durchschnittliche Strompreis an der Börse lag 2024 bei 8,15 Cent/kWh. Das ergab eine Marktprämie von 24,68 Cent/kWh.
Biomethan einspeisen
Ein Augenmerk legt der Gesetzgeber auch auf die Umstellung der Gasversorgung auf „grüne“ Gase, sprich auf Biogas, Holzgas oder erneuerbaren Wasserstoff. Bei der Stromversorgung durch die Großwasserkraft und mit dem Ökostromgesetz wurde die Stromproduktion durch Erneuerbare sukzessive gesteigert. Indes steht man beim Gasnetz noch ganz am Anfang. Neue Einspeiseanlagen von Biomethan müssen praktisch ausschließlich auf biogene Abfälle und/oder Reststoffe aus der Landwirtschaft setzen und werden mit maximal 30 Prozent der Investitionskosten (exkl. Grundstück) bezuschusst. Allerdings wirken die gesetzten Fördersätze begrenzend. Für neue Anlagen ist aktuell ein Fördersatz von 1.203 Euro/kW festgelegt.
Übliche Leistungsgrößen liegen in Österreich bei 200 bis 300 Kubikmeter Biomethan pro Stunde. Das entspricht in etwa einer Anlage mit einer elektrischen Leistung von 1 MWel. Da 1 Kubikmeter Biomethan rund 11 kWh Energie (Brennwert) beinhaltet, entsprechen diese 200 bis 300 Kubikmeter Biomethan pro Stunde einer Leistung von 2.200 bis 3.300 kW. Noch nicht geregelt ist im Gasbereich die Betriebsförderung. Bis Sommer 2024 wurde ein Quoten-Modell priorisiert. Aktuell ist aufgrund des Regierungsübereinkommens von einer Marktprämie (wie im Strombereich) auszugehen. Auch wenn das Erneuerbare-Gase-Gesetz noch verhandelt wird, kann von einer Einigung in diesem Jahr ausgegangen werden.
Veranstaltungen zum Thema
Interessierte haben heuer in gleich zwei Veranstaltungsformaten die Möglichkeit, sich über Biogasproduktion zu informieren. Von Mitte Mai bis Ende Oktober läuft das Online-Format des Kompost&Biogas-Verbandes „Biogas Dienstag“, (fast) jeden Dienstag von 8 bis 9 Uhr früh. Start ist am 13. Mai. Programm und Teilnahmelink hier.
Am 6. und 7. November findet in Fürstenfeld außerdem ein Seminar der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt. Beim „Grundkurs Biogas“ spannt sich der Themenbogen vom „politischen und rechtlichen Rahmen“ über Technik bis zu „Stoffflussrechnungen und betriebswirtschaftliche Betrachtung“. Anmeldung hier.
- Bildquellen -
- Bau Biogasanlage: agrarfoto.com