Dass die Erzeugung von Photovoltaik-Strom von derzeit 1,8 Mrd. kWh auf ca. 13 Mrd. kWh pro Jahr bis 2030 steigen muss, ist als Ziel im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) verankert.
Damit dieses Ziel nicht die übergeordneten Ziele Lebensmittelproduktion und Landwirtschaft gefährdet, braucht es klare Regeln für die Bebauung von Flächen mit Photovoltaik-Anlagen. Ein Besuch bei der Agrar-PV-Anlage der Raiffeisen Ware Austria (RWA) in Pöchlarn wirft Fragen in Richtung Prioritätensetzung auf. Was hat laut Bauernbund nun Vorrang?

  • Dach vor verbauter Fläche vor Agrar-PV
  • Dachflächen in der Landwirtschaft oder Gebäude-Fassaden
  • Ehemaligen Schottergruben oder Deponieflächen
  • Agrar-PV-Anlagen

Laut Bundesregierung genügen all die bereits bebauten oder versiegelten Flächen nicht für die Erreichung der Ausbau-Ziele. Um den mit 16 Fußballfeldern pro Tag überproportionalen Bodenverbrauch nicht noch weiter durch die großflächige Errichtung von Freiflächenanlagen zu befeuern, gibt es innovative Ansätze für die Stromerzeugung auf Agrar-Flächen. Josef Plank, Obmann vom Verein Wirtschaften am Land, dazu: „Es kann nicht sein, dass sich große Investoren mit „grün“ erzeugtem Strom aus Agrarphotovoltaik rühmen, während die Fläche tatsächlich aber nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird. Gibt es bei der Ausweisung der benötigten Flächen keine klaren Regeln, kommt die Mehrfachnutzung von Landwirtschaft, Energie und Biodiversität zu kurz, und somit kommen Bäuerinnen und Bauern nicht mehr zum Zug.“

Wann wird gefördert?
Als landwirtschaftlichen Hauptzweck definiert das Finanzministerium die Haltung von mindestens 1.650 Masthühnern oder 660 Legehennen pro Hektar. Die Verwendung von PV-Modulen zum Schutz von Obstkulturen wird ebenso akzeptiert. Bei Modulen auf Äckern muss es möglich sein, die Fläche mit normalen landwirtschaftlichen Geräten zu bewirtschaften. Die Module dürfen nicht mehr als 25 % der gesamten Fläche überdecken. Werden diese Grenzwerte nicht beachtet, können für den Betrieb auch steuerrechtliche Nachteile auftreten, da die Flächen nicht mehr Teil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens sind.

Besuch der Agrarphotovoltaik-Anlage der RWA in Pöchlarn (NÖ)
FOTO: Neuhauser

Horizontal und vertikal
Sogenannte Agrar-PV-Anlagen werden auf Wiesen, Weiden, Äckern oder Sonderkulturflächen installiert. Im Gegensatz zu klassischen Freiflächenanlagen, bei denen keine Bewirtschaftung der Flächen mehr möglich ist, soll bei diesem Konzept weiterhin die Lebensmittelproduktion im Vordergrund stehen. PV-Module auf Dächern von Gewächshäusern dienen zur Beschattung, aber auch die teilweise Überdachung von Obstanlagen ist möglich. Dort übernehmen PV-Module die wichtige Funktion der Hagelschutznetze. Bei der Produktion von Gemüse bieten die schattigen Plätze unter den PV-Paneelen für diverse Gemüsesorten ein optimales Vegetationsklima.
Eine Form der Tierhaltung kann beispielsweise Hühnerhaltung sein. Die Paneele dienen als Unterstand und bieten Schutz vor Greifvögeln. Auch Ackerflächen können trotz installierter Photovoltaikanlage bewirtschaftet werden. Hohe Ständer oder Gerüste mit verschiebbaren Modulen erlauben die Durchfahrt von Maschinen und damit eine streifenförmige Bewirtschaftung. Sogenannte „bifaziale“ Module können beidseitig Sonneneinstrahlung absorbieren und Strom erzeugen. Das löst auch das Problem des fehlenden Niederschlags unter den Modulen. Beschattung, verändertes Mikroklima und Abschirmung von Niederschlägen wirken sich auf den Pflanzenertrag aus. Bei bestimmten Kulturen sind laut einer Studie der Universität Hohenheim in heißen, trockenen Jahren Erntesteigerungen möglich. Zu den Auswirkungen auf die Kulturen wird intensiv geforscht.
Horrende Pachtpreise: Gibt es bei der Ausweisung der Flächen für Agrarphotovoltaikanlagen keine klaren Regeln seitens der Bundesländer, hat dies zur Folge, dass Investoren die Pachtpreise für „photovoltaikfähige“ Flächen in die Höhe treiben und Pächter aus der Landwirtschaft durch die Finger schauen.

Martina Rieberer

- Bildquellen -

  • Agro PV: Fotos: Neuhauser, RWA
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