Agrarausschuss fordert EU-Kommission zum Handeln auf

EU-Abgeordneter Alexander Bernhuber

EU-Abgeordneter Alexander Bernhuber berichtet über Forderungen, die der Agrarausschussvorsitzende Norbert Lins an EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski übermittelt hat. Darin geht es um Maßnahmen für die Landwirtschaft in Zusammenhang mit Covid19.

Die Forderungen:

• Die Europäische Kommission wird aufgefordert eine Strategie vorzubereiten, um weitere Schwierigkeiten vorzubeugen, die bei der Umsetzung der GAP auftreten könnten, die sowohl die erste als auch die zweite Säule sowie Fragen wie den Zeitplan für die Zahlungen, die Betriebskontrollen zu Überprüfungszwecken, die Kontrollen und Überprüfungen und die Beantragung der Beihilfen umfassen.
Das übergeordnete Ziel muss sein, die Verfahren so weit wie möglich zu vereinfachen und gleichzeitig den Mitgliedstaaten ein Höchstmaß an Flexibilität zu geben und allgemeine Ausnahmeregelungen bei der Umsetzung der GAP-Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2020 zu gewähren. Spätere Einreichfrist für Anträge/Aussetzung von Kontrollen.
• Aufgrund der zunehmenden Verbreitung von COVID-19 haben einige Mitgliedstaaten ihre Grenzen geschlossen. Daher wird die Kommission aufgefordert, dass nicht nur die Lieferung von Lebensmitteln über die Grenzen erlaubt ist, sondern auch die Lieferung von weiteren wichtigen Waren, wie z.B. Futtermittel, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, etc.
• In Bezug auf die Freizügigkeit von Arbeitskräften sollte ebenso eine Lösung gefunden werden, da mehrere Agrarsektoren, insbesondere der Obst- und Gemüsebau, aber auch der Weinbau auf Saisonarbeit angewiesen sind.
Der entscheidende Zugang dieser hauptsächlich aus Mittelosteuropa stammenden Arbeitskräfte zu landwirtschaftlichen Betrieben in Westeuropa sollte durch ein Abkommen zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielländern erleichtert werden. Durch die Ausstellung eines “Laissez-passer”, der den Saisonarbeitern das Recht einräumt, mit speziellen Bussen oder Zügen oder sogar mit Flugzeugen zu reisen, könnte das Funktionieren der landwirtschaftlichen Sektoren aufrechterhalten werden. Die Kommission ist aufgefordert, die entsprechenden Maßnahmen zwischen den betroffenen Mitgliedstaaten zu koordinieren, um das notwendige Arbeitskräfteangebot in den landwirtschaftlichen Schlüsselsektoren sicherzustellen.
Gleichzeitig müssen Maßnahmen ergriffen werden, die einen vollständigen Schutz dieser Saisonarbeitskräfte vor der Epidemie ermöglichen. Die EK wird daher aufgefordert den Mitgliedstaaten spezifische Leitlinien für die Kommunikation mit den Landwirten über ihre Verantwortung als Arbeitgeber gegenüber ihren Arbeitskräften im aktuellen Kontext zu geben.
Die Kommission ist außerdem aufgefordert, eine umfassende Strategie vorzuschlagen, ähnlich wie während der Krise des europäischen Milchmarktes im Jahr 2016, um die am stärksten betroffenen Sektoren auch durch die Aktivierung von Notfallkreditlinien für Landwirte zu unterstützen und gleichzeitig den spekulativen Auswirkungen auf bestimmte Agrar- und Lebensmittelmärkte entgegenzuwirken.

- Bildquellen -

  • Bernhuber Portrait: ZVG
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