Afrikanische Schweinepest: Freilandhaltung von Hausschweinen wird eingeschränkt

Gesundheitsministerium setzt Vorsorgemaßnahmen nach ASP-Fällen in Tschechien

Aufgrund der in Tschechien auftretenden Schweinepest wird die Freilandhaltung von Hausschweinen in Österreich eingeschränkt. Foto: agrarfoto.com

Das Gesundheitsministerium nimmt eine Information der tschechischen Veterinärbehörden über den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei zwei Wildschweinen in Zlin (80 km von Österreich entfernt) zum Anlass, die Freilandhaltung von österreichischen Hausschweinen einzuschränken, um eine Verbreitung dieser äußerst ansteckenden Tierseuche zu verhindern. Die Krankheit befällt Haus- und Wildschweine, für den Menschen stellt sie keine Gesundheitsgefährdung dar, wird betont.
Experten des Gesundheits- und Landwirtschaftsministeriums, der Bundesländer, der Landwirtschafts- sowie der Wirtschaftskammer und der Jägerschaft haben sich heute, Mittwoch, bei einer eilig einberufenen Sitzung, auf eine Reihe von Sofortmaßnahmen verständigt. Diese betreffen die Veröffentlichung einer Verordnung, die erweiterte Sicherheitsvorkehrungen in gefährdeten Gebieten vorsieht. Ergänzend zu den Maßnahmen, die die Nachbarländer setzen, soll in bestimmten Gebieten Österreichs die Freilandhaltung von Schweinen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Ferner wird ein Monitoringsystem eingerichtet, das eine frühzeitige Feststellung von ASP-Fällen bei Wildschweinen ermöglichen soll und schließlich sollen die Experten regelmäßig zusammenkommen, um die zu treffenden Maßnahmen zu akkordieren.

Eine Übertragung der ASP auf heimische Hausschweinebestände ist bestmöglich zu unterbinden. Es ist daher besonders wichtig zu verhindern, dass das widerstandsfähige Virus in einen Betrieb eingeschleppt wird. Für die Schweinehalter bedeutet dies vor allem: jeglichen direkten und indirekten Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen zu verhindern, keine Speiseabfälle an ihre Schweine zu verfüttern, keine Betriebsfremden in den Stall zu lassen – Personen, die den Stall betreten, müssen saubere betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung tragen. Ferner sind Mäuse und Ratten konsequent zu bekämpfen, Tiertransportfahrzeuge müssen nach jeder Fahrt gereinigt und desinfiziert werden, Futtermittel- beziehungsweise Einstreudepots sind vor dem direkten Kontakt mit Wildschweinen zu schützen und die Einbringung von Grünfutter (Sauengras) in Haltungsanlagen ist zu unterlassen.

Der geringste Verdacht auf das Vorliegen der Afrikanischen Schweinepest ist sofort dem zuständigen Amtstierarzt zu melden. Nur so können schnellstmöglich alle Maßnahmen ergriffen werden, die eine Verbreitung der Seuche verhindern.

Konsequenzen eines Ausbruchs

Kommt es zu einem Auftreten von ASP im Wildtierbestand, sind umfassende und großräumige Handelsbeschränkungen in den betroffenen Gebieten einzuhalten, darüber hinaus, je nach Vorkommen im Wild- oder Hausschweinebestand, Restriktionszonen.

Die zu setzenden Restriktionen und die Ausmaße der Regionen sind im Durchführungsbeschluss 2014/709/EU der EU-Kommission festgelegt und betreffen den Handel mit lebenden Schweinen aber auch Produkten (Fleisch und verarbeitete Produkte). AIZ

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