Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat die Tiroler Landesregierung umgehend eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Die Verordnung wurde heute, Dienstag, kundgemacht, tritt mit Mitternacht in Kraft und gilt für die Dauer von acht Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft ist bereits informiert.
Im Bezirk Innsbruck Land wurde im heurigen Jahr insgesamt vier Mal ein Wolf nachgewiesen. Im Februar sowie im Mai wurde jeweils ein Wolf im Gemeindegebiet von Neustift im Stubaital nachgewiesen. Ebenfalls im Februar wurde im Gemeindegebiet von Axams ein Wolf mittels Wildkamera sowie im April im Gemeindegebiet von Götzens ein Wolf mittels Losung nachgewiesen.
Weitere Informationen finden sich unter: www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs.
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