Entlastung für Waldbauern in Niederösterreich

Die Bundesregierung hat einen Waldfonds eingerichtet, der Investitionen in klimafitte Wälder, Wiederaufforstung und Forstschutzmaßnahmen unterstützt. Der Zeitraum für die Abgeltung wurde um ein Jahr verlängert.

Der Waldfonds, der am 1. Februar diesen Jahres gestartet ist, ist für die Forstwirtschaft und damit auch für zahlreiche Waldbauern eines der größten und umfassendsten Unterstützungspakete der vergangenen Jahrzehnte. Die Liste der Orte, die in den vergangenen Jahren besonders von Schäden durch den Borkenkäfer und durch Wetterkapriolen betroffenen waren, wurde erweitert.

Waldfonds-Abgeltung ist auch für das Jahr 2020 möglich

Das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Natur­gefahren und Landschaft (BFW) wurde vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) mit der Abwicklung der Maßnahme M3 „Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust“ beauftragt.

Das BFW ermittelt die Schadflächen mittels hochauflösender Satelliten­bilder. Diese Methode ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Stand das einzige und verlässlichste Verfahren zur objektiven Feststellung von Borkenkäferschäden aus Vorjahren. Durch Auswertungen der Satellitenbilder wurde eine Gebietskulisse von Katastralgemeinden mit einem Schädigungsgrad im Referenzzeitraum 2018 und 2019 von mindestens drei Prozent der Gesamtwaldfläche festgelegt. Da in der bei der Europäischen Kommission notifizierten Gebietskulisse (OÖ und NÖ) auch im Jahr 2020 Schäden aufgetreten sind und die budgetäre Situation es zulässt, wurde das BFW in enger Absprache mit den beteiligten Bundesländern vom BMLRT beauftragt, die Referenzjahre zur Schadensbemessung nunmehr auf das Kalenderjahr 2020 auszudehnen. Somit gelten ab 2. Oktober 2021 die Kalender­jahre 2018 bis 2020 als Referenzjahre zur Beurteilung des Mindestschadanteils von drei Prozent an der Gesamtwaldfläche.

Dies führt dazu, dass zusätzliche Katastralgemeinden in die ausgewiesene Gebietskulisse fallen. Die Liste an Katastralgemeinden, in welchen ein Antrag auf Abgeltung von Wertverlust gestellt werden kann, erweitert sich somit in NÖ um 267 auf nunmehr 865 Katastralgemeinden. Die neue Liste wurde bereits vom BMLRT, BFW sowie der Landwirtschaftskammer NÖ im Internet veröffentlicht.

Als neuer Einreich-Stichtag für die Beantragung einer Waldfonds-Förderung für 2018 bis 2020 wurde vorerst der 1. Juli 2022 festgelegt.

Wer für den Abgeltungszeitraum 2018 bis 2019 eine Förderung beantragt hat, ist aufgerufen, einen neuen Antrag für das Jahr 2020 zu stellen. Jene Waldbesitzer, die bereits einen Antrag für den Abgeltungszeitraum 2018 bis 2020 gestellt haben, müssen keinen neuen Antrag mehr stellen. Das BFW rollt die bereits eingegangenen Anträge neu auf und das Jahr 2020 wird ebenso entschädigt.

Informationen

Insgesamt stehen 350 Millionen Euro als gezielte Unterstützung für die Forstwirtschaft zur Verfügung.

Informationen des Ministeriums: www.waldfonds.at

Informationen für Förderwerber: www.bfw.gv.at/pressemeldungen/waldfonds-borkenkafer

- Bildquellen -

  • 10-01-42-21 NO: Waldverband Nö/Michael Schwab
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AUTOREva Riegler
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