Stichproben auf belebten Parkplätzen von Einkaufszentren zeigen laut Wirtschaftskammer, dass jedes zehnte Fahrzeug mit abgelaufenem Pickerl unterwegs ist. In Österreich gilt ein Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung: Er beginnt einen Monat vor und endet vier Monate nach Fälligkeit des in der Plakette eingestanzten Monats. Fährt man trotz abgelaufenem Pickerl weiter, drohen Geldstrafen bis über 2000 Euro für den Fahrzeuglenker und auch für den Fahrzeughalter. Sollte noch dazu ein Unfall auf einen Fehler zurückzuführen sein, der bei rechtzeitiger Begutachtung aufgefallen wäre, scheidet die Versicherung aus der Haftung aus, und sowohl der Lenker als auch der Fahrzeughalter können zur Verantwortung gezogen werden. Dementsprechnd wichtig ist es, eine §57a Über- prüfung rechtzeitig durchzuführen und Mängel gegebenenfalls beheben zu lassen.
Nicht alle Länder haben Toleranzfrist
Auch wenn die periodische Fahrzeugüberprüfung, wie das Pickerl im Rechtsdeutsch heißt, auf einem europäischen Mindeststandard geregelt ist, so sind es doch die Feinheiten, die in einem anderen Land zu Problemen führen können. So kennen z. B. Länder wie Italien, Ungarn oder Deutschland keine Toleranzfrist wie in Österreich, was im jeweiligen Land zu Strafen, Kennzeichenabnahmen bis hin zur Beschlagnahme von Fahrzeugen führen kann. Bundesinnungsmeister Nagl rät daher jedem Autofahrer: “Achten Sie auf sich und Ihr Auto. Bevor Sie in den Urlaub fahren, lassen Sie Ihr Fahrzeug von der Werkstatt Ihres Vertrauens durchchecken,” empfiehlt Friedrich Nagl von der Bundesinnung Fahrzeugtechnik.