Der Landeskulturfonds stellt ab sofort für land- und forstwirtschaftliche Betriebe Kredite für die Errichtung von Aufdach- sowie dach- und gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur Stromgewinnung aus Sonnenkraft zur Verfügung. Besonders schnell Entschlossene vor dem 1. 3. 2021 können damit zusätzlich zu den schon bisher angebotenen Förderungen für PV-Anlagen auch noch die Covid-19-Investitionsprämie in Höhe von 14 % und darüber hinaus eine Kreditfinanzierung für die allenfalls noch notwendigen Eigenmittel erhalten.

Der Vorsitzende des Kuratoriums des Landeskulturfonds, LHStv. Josef Geisler, erläutert dazu: „Mit diesem Kreditprogramm des Landeskulturfonds kann seitens der Landwirtschaft ein Beitrag zur Energieautonomie Tirols bis zum Jahr 2050 sowie zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden. Wertschöpfung bleibt auf den bäuerlichen Betrieben und im Land. Tirol verfügt über ein hohes Solarpotenzial: Acht von zehn Hausdächern in Tirol sind hinsichtlich ihres Solarpotenzials für die Energiegewinnung aus Sonne geeignet. Um den Ausstieg aus fossilen Energieträgern zu schaffen, müssen wir sämtliche geeigneten Dachflächen zur Energieerzeugung heranziehen. Vor allem landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude verfügen über große Dachflächen, die es zu nutzen gilt.“

Der Landwirt als Energiewirt

Damit wird auch einer Anregung von LKF-Kuratoriumsmitglied Präsident Josef Hechenberger Rechnung getragen, dass speziell im Bereich der Land- und Forstwirtschaft verstärkt auf die Energiegewinnung als Wertschöpfungsbestandteil gesetzt werden soll. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden durch die zunehmende Technisierung immer energieintensiver, womit ein Teil der selbst erzeugten Energie zu deutlichen Stromkostenersparnissen führt. Die über den Eigenverbrauch hinausgehende, in das öffentliche Stromnetz eingespeiste Energie stellt anschließend eine arbeitssparende Form der Generierung von Wertschöpfung dar. 

Insbesondere die Produktion von Energie ist mit der bäuerlichen Arbeit in der Ausprägung des kleinstrukturierten Familienbetriebes eine arbeitswirtschaftlich und standortgemäß sinnvolle Form der Einkommensabsicherung. Die meist großen landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäude eignen sich vor allem für die Installation von Aufdachanlagen sowie dach- oder gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen zur Gewinnung von Strom, der einerseits ertragsbringend in das öffentliche Stromnetz eingespeist und andererseits auf den immer energieintensiveren Höfen auf kurzem Wege verbraucht werden kann.

Gleichzeitig wird vermieden, dass die in Tirol ohnehin knappen landwirtschaftlichen Flächen im Rahmen der bundesweiten Offensive für erneuerbare Energieträger vermehrt für Solarparks auf Freiflächen verwendet werden.

Die Kreditrichtlinie im Detail

Details der neuen Kreditrichtlinie erläutert LKF-Geschäftsführer Thomas Danzl: Der ausnutzbare Kreditrahmen bewegt sich zwischen 15.000 und maximal 300.000 Euro. Förderbar sind die Errichtung der eigentlichen PV-Anlage (ab einer Anlagenleistung von 20 KWpeak), die Anschaffung von Speicheranlagen, der Netzanschluss sowie die Kosten für den notwendigen Zählerkasten. Der Kredit muss innerhalb von 15 Jahren allein mit den jährlichen Gesamteinnahmen aus dem Energieverkauf gemäß Anlagenleistung rückzahlbar sein. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn sich eine PV-Anlage nicht innerhalb von 15 Jahren amortisiert, ist die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben und eine allfällige LKF-Finanzierung muss abgelehnt werden. Damit soll jedoch gleichzeitig verhindert werden, dass unwirtschaftliche Anlagen entstehen.

Die maximale Kredithöhe errechnet sich aus den Gesamt-Nettokosten laut Angebot eines für die Errichtung von PV-Anlagen befugten Unternehmens abzüglich sämtlicher öffentlicher Förderungen bzw. Direktzuschüsse. Somit können maximal die vom Hofbewirtschafter selbst aufzubringenden Eigenmittel finanziert werden. Der Zinssatz beträgt 6-Monate-Euribor + 1,2 % Aufschlag, mindestens jedoch 1,2 %, wobei mit Ausnahme der Beglaubigungsgebühren für den Kreditvertrag keine weiteren Kosten anfallen (Nominalzinssatz = Effektivzinssatz).

Die Beantragung der Kredite erfolgt im Wege der Landwirtschaftskammer Tirol bei den jeweiligen Bezirksstellen. Antragsteller können nur Bewirtschafter/innen von land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieben sein.

Weitere Informationen erteilen der Landeskulturfonds unter www.landeskulturfonds.tirol, Tel. 0 512 / 508-3871 oder die Landwirtschaftskammer Tirol, Mag. Peter Schießling, Tel. 05 92 92 – 1212, und Ing. Leo Larcher, Tel. 05 92 92 – 2104.

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  • Photovoltaik 35 ID51880: agrarfoto.com
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