So wurde als Wahltag für die Landwirtschaftskammerwahl der Sonntag, 9. März 2025, festgesetzt. Als Stichtag gilt Montag, 11. November 2024. Die Wahlausschreibung wird im Landesgesetzblatt für Niederösterreich kundgemacht.
Einstimmig beschlossen wurde auch die Bereitstellung von Landesmitteln in der Höhe von 100.000 Euro für zwei Projekte der Erzeugergemeinschaft Gut Streitdorf für den Absatz von Rindfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch. Das Antwortschreiben der Regierung auf die Resolution des NÖ Landtages betreffend „Biomasse-Ausbau nicht gefährden: Heimisches Holz darf nicht mit Braunkohle gleichgesetzt werden“ wird auf der Homepage des NÖ Landtages veröffentlicht, wie auch jenes auf die Resolution des Landtages betreffend „Mehr Jobs für mehr Kreislaufwirtschaft“. Ebenfalls genehmigt wurde die Finanzierung von Projektförderungen der Aktion „Stolz auf unser Dorf 2024“.
Ein weiterer Beschluss beinhaltet eine Novelle, mit der die Verordnungen vorübergehender Ausnahmen von Verboten nach dem NÖ Jagdgesetz 1974 in Bezug auf nicht jagdbares Haarwild und betreffend Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Abwendung von Schäden nach dem NÖ Jagdgesetz 1974 geändert werden.
Nach der Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden wurden für Beihilfenempfänger Landesanteile von jeweils über 80.000 Euro abgesegnet. Neben Förderungszusagen für mehrere Freiwillige Feuerwehren finanziert das Land Niederösterreich gemäß einer Vereinbarung mit der privaten Donau-Universität fünf Studienplätze für Humanmediziner. Im Gegenzug verpflichten sich die ausgewählten Studierenden nach ihrer Ausbildung für fünf Jahre zum Dienst als Mediziner im Bundesland.
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- Landhaus St. Pöten: Foto: Land NÖ