Die Zahl der Wölfe in Niederösterreich, Österreich und Europa steigt kontinuierlich, wodurch auch Konflikte mit dem Großraubtier zunehmen. In Niederösterreich wird daher die Landesregierung die Wolfsverordnung anpassen, um auffällige und aggressive Tiere entnehmen zu können. Das schafft praktikablere Regelungen und mehr Rechtssicherheit für Jägerinnen und Jäger, bringt aber vor allem mehr Sicherheit und einen besseren Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere mit sich. Insgesamt ist das ein weiterer Schritt hin zu einem effizienten und nachhaltigen Wolfsmanagement in Niederösterreich.
Die seit 2023 in Nieder-österreich geltende Wolfsverordnung wird verschärft. Geschaffen wird ein neuer Tatbestand für den Abschuss infolge von Nutztierrissen. „Wir warten nicht mehr auf den zweiten Riss“, sagte LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf.
Auch vor dem Hintergrund steigender Risszahlen bei Nutztieren – hier ging die Entwicklung von 15 im Jahr 2022 bis hin zu 44 heuer – werden nun bei der Wolfsverordnung Adaptierungen vorgenommen. Neu ist ein spezieller Tatbestand zum Schutz von Nutztieren. Wenn binnen zwei Wochen nach einem Riss von sachgerecht geschützten Nutztieren eine Gefahr oder eine unmittelbare Bedrohung für das Leben von weiteren Exemplaren besteht, ist schon bei Wiederauftauchen des Wolfs ein Abschuss möglich.
Zur Tötung führen konnte bereits bisher, wenn sich ein Wolf öfter als zweimal binnen einer Woche „während der Aktivitätszeit des Menschen“, also von 6 bis 22 Uhr, in einer Siedlung oder bei bewohnten Gebäuden aufhielt. Als zeitliches Kriterium gilt nun zweimaliger Aufenthalt binnen zwei Wochen. Örtlich gesehen treten sämtliche bewohnte Gebäude sowie Gehöfte und Stallungen zu den bestehenden Regelungen hinzu.
Anders als bisher können Wölfe auf Grundlage der Adaptierung bei entsprechendem Verhalten nicht nur im Jagdrevier, in der die Aktion gesetzt wurde, legal getötet werden. Hier erfolgt eine Ausweitung auf angrenzende Reviere.
Jagdverband begrüßt praktikablere Regelungen
Dies ist ein wichtiger Schritt für den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere. Die Wolfsrisse in den letzten Wochen haben enorme Schäden verursacht, und auch die zunehmenden Begegnungen von Menschen mit Wölfen geben Anlass zur Sorge. Die Anpassung der Wolfsverordnung ist daher ein logischer Schritt im Sinne der Sicherheit der Menschen und zur Abwendung von Schäden in der Landwirtschaft. Die Betriebe setzen bereits zahlreiche Maßnahmen, in letzter Konsequenz braucht es für ein integriertes Wolfsmanagement aber auch die Möglichkeit einer Entnahme. Die Sicherheit des Menschen muss klare Priorität haben“, so Landesjägermeister Josef Pröll, der von einem wichtigen Signal für die Menschen in Niederösterreich spricht.
Aktuell leben laut Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) schätzungsweise rund 20.000 Wölfe in Europa, weshalb das Großraubtier aktuell nicht mehr als gefährdet gilt. In einer stark zersiedelten und verbauten Kulturlandschaft wie jener in Niederösterreich braucht es ein Wolfsmanagement mit vielen unterschiedlichen, aufeinander abgestimmten Maßnahmen, damit ein Zusammenleben von Menschen, Wölfen sowie Wild- und Nutztieren ermöglicht wird und Konflikte minimiert werden.
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